Japans GX-ETS: Wer betroffen ist und wie Sie die Pflichten erfüllen

Ihre japanische Tochtergesellschaft betreibt ein Werk mit großen Kesseln, und in der Konzernzentrale fragt jemand, ob sie unter Japans neuen Kohlenstoffmarkt fällt. Oder ein japanischer Kunde verlangt plötzlich Ihre Energie- und CO2-Daten und erwähnt „GX-ETS“. Die meisten offiziellen Unterlagen gibt es nur auf Japanisch, und die erste Meldefrist ist bereits verstrichen.
Die Kurzantwort: Das GX-ETS gilt für jedes Unternehmen in Japan, dessen direkte CO2-Emissionen im Mittel der letzten drei Fiskaljahre 100.000 Tonnen oder mehr betragen. Niemand benachrichtigt Sie. Jede juristische Person prüft sich selbst, jedes Jahr, und es gibt keine Konsolidierung auf Konzernebene.
Dieser Leitfaden erklärt den Test, trennt die bereits verstrichenen von den noch offenen Terminen und zeigt, wie Zuteilung und Kosten bei Fehlmengen funktionieren. Danach geht es um typische Stolpersteine für ausländische Muttergesellschaften, den Vergleich mit dem EU-Emissionshandel (EU-EHS) und eine Checkliste. Stand der Informationen ist der 1. November 2026; der Text ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Inhalt
- Was ist Japans GX-ETS?
- Wer betroffen ist: der Test mit 100.000 Tonnen
- Wichtige Termine: Was vorbei ist und was kommt
- Benchmark vs. Grandfathering: So funktioniert die Zuteilung
- Was eine Fehlmenge kostet
- Worauf ausländische Muttergesellschaften achten sollten
- Wenn ein japanischer Kunde Ihre Emissionsdaten anfordert
- GX-ETS vs. EU-EHS: die wichtigsten Unterschiede
- Checkliste: Ist unsere japanische Gesellschaft betroffen, und sind wir bereit?
- Mustermail an Ihr Japan-Team
- Grenzen dieses Leitfadens
- FAQ
- Quellen
Was ist Japans GX-ETS?
Das GX-ETS ist Japans Emissionshandelssystem auf Grundlage des GX-Förderungsgesetzes (Gesetz zur Förderung des reibungslosen Übergangs zu einer dekarbonisierten, wachstumsorientierten Wirtschaftsstruktur). „GX“ steht für Green Transformation; zuständig ist das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI). Die verpflichtende Phase begann im Fiskaljahr (FY) 2026, am 1. April 2026.
Betroffene Unternehmen müssen jedes Jahr Emissionsberechtigungen (haishutsu-waku, 排出枠) in Höhe ihrer tatsächlichen direkten CO2-Emissionen halten. Eine Berechtigung deckt eine Tonne CO2 ab. Der Staat teilt die Berechtigungen kostenlos zu; Überschüsse können verkauft, Fehlmengen zugekauft werden.
Der Handel gleicht die Lücke zwischen den zugeteilten Berechtigungen und den tatsächlichen Emissionen aus.
Nach dem METI-Briefing vom April 2026 und dem Setup-Handbuch. Die GX Acceleration Agency (GXA) wickelt den Betrieb des Systems ab. FY2026 folgt einem abweichenden Zeitplan (Abbildung 4).
Das System geht aus der GX League hervor, einem freiwilligen Programm, das 2023 startete und mehr als 700 Unternehmen anzog. Die verpflichtende Phase ist deutlich enger gefasst: Das METI rechnet mit rund 300 bis 400 Unternehmen, die zusammen knapp 60 % der japanischen Treibhausgasemissionen verursachen.
Anders als bei der GX League gibt es weder einen freiwilligen Beitritt für Unternehmen unter der Schwelle noch eine Austrittsmöglichkeit für Unternehmen darüber. Für Stromerzeuger sind kostenpflichtige Versteigerungen von Berechtigungen ab FY2033 schrittweise geplant.
Wer betroffen ist: der Test mit 100.000 Tonnen

Das METI ermittelt betroffene Unternehmen nicht und verschickt keine Bescheide. Laut Setup-Handbuch muss jedes Unternehmen bis zum 30. September eines jeden Jahres selbst feststellen, ob es betroffen ist. „Wir haben keinen Brief bekommen“ sagt also nichts darüber aus, ob Ihre Gesellschaft unter das System fällt.
Vier Punkte entscheiden das Ergebnis: welche Emissionen zählen, welcher 12-Monats-Zeitraum gilt, welche juristische Person geprüft wird und wie der Durchschnitt gebildet wird.
Gezählt werden nur direkte CO2-Emissionen (Scope 1)
Der Test erfasst direktes CO2: am Standort verbrannte Brennstoffe sowie CO2, das im Prozess aus Rohstoffen oder Reduktionsmitteln freigesetzt wird. Bezogener Strom und Dampf (Scope 2) zählen weder für den Test noch für die Abgabepflicht. Ein stromintensives Werk, das wenig Brennstoff verbrennt, kann deshalb außerhalb des Systems bleiben.
Kleine Quellen sind nicht ausgenommen. Kessel und Öfen liegen auf der Hand, aber auch Notstromaggregate, Stapler auf dem Gelände und Warmwasserbereiter zählen mit. Ihre Instandhaltung und Ihre Verwaltung kennen unter Umständen Quellen, die die Umweltabteilung nie erfasst hat.
Scope, Gas, juristische Person und Zeitraum können sich von Ihren globalen Berichten unterscheiden.
Nach dem METI-Merkblatt zu FY2026 und dem Setup-Handbuch. Emissionen, die mit an Dritte gelieferter Elektrizität und Wärme zusammenhängen, zählen hier mit – anders als im japanischen SHK-Meldesystem (siehe „Bestehende Berichte nicht einfach wiederverwenden“).
April bis März statt Geschäftsjahr
Der Test verwendet den Zeitraum 1. April bis 31. März, unabhängig von Ihrem Geschäftsjahr. Ein Unternehmen mit Bilanzstichtag im Dezember kann seine Jahressummen nicht unverändert übernehmen. Die monatlichen Brennstoffdaten müssen auf April–März-Zeiträume umgerechnet werden.
Jede juristische Person einzeln prüfen
Maßgeblich ist die juristische Person; das METI behandelt Tochter- und Beteiligungsgesellschaften als eigene Unternehmen. Hat ein Konzern zwei japanische Gesellschaften mit je 60.000 t, ist keine davon betroffen, obwohl die Konzernsumme 120.000 t beträgt (fiktives Beispiel). Umgekehrt liegt eine einzelne Gesellschaft mit einem Werk von 70.000 t und einem von 40.000 t über der Schwelle, weil sich ihre Standorte addieren.
In den von uns geprüften Unterlagen fanden wir keine Sonderregel für Unternehmen in ausländischer Hand. Eine kabushiki kaisha (Aktiengesellschaft) oder godo kaisha (ähnlich einer GmbH) in Japan wird offenbar wie jede andere japanische Gesellschaft geprüft. Handelt es sich bei Ihrer Einheit um die Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens, klären Sie die Behandlung mit einem japanischen Berater oder der Anfragestelle der GXA.
Jedes Jahr neu prüfen, ohne Korrekturen
Der Test für FY2026 nutzt den Durchschnitt aus FY2023, FY2024 und FY2025. Ein Unternehmen, das erst später den Betrieb aufnahm, mittelt über die vorhandenen Jahre: FY2024 und FY2025 oder nur FY2025. Weil das Zeitfenster jedes Jahr weiterwandert, kann ein Unternehmen nahe der Schwelle in das System hinein- und wieder herausrutschen, wie das METI-Beispiel in Abbildung 3 zeigt.
Ein einzelnes schwaches Jahr beendet die Betroffenheit nicht sofort. Es verändert den Durchschnitt der Folgejahre.
Rechenbeispiel aus dem Setup-Handbuch des METI (Brennstoff- plus Rohstoffemissionen).
Für den Betroffenheitstest zeigen die geprüften Handbuchauszüge keine Korrektur für Sonderjahre. Eine Katastrophe, eine gesetzliche Revision oder eine Stilllegung, die die Emissionen senkt, wird nicht bereinigt; ein einmaliger Ausschlag nach oben ebenso wenig.
Auch für Fusionen oder Geschäftsübertragungen innerhalb der drei Jahre fanden wir keine Anpassung. Für die Basisemissionen der Zuteilung gelten eigene Korrekturregeln; schlagen Sie dazu im METI-Handbuch nach.
Auch Gutschriften senken den Testwert nicht.
Die geprüften Unterlagen beschreiben für ein Unternehmen unter 100.000 t keine Meldepflicht, nicht einmal eine Erklärung, dass es außerhalb des Systems liegt. Bewahren Sie die Berechnung dennoch auf, denn Sie brauchen sie im nächsten Jahr wieder. Ein Unternehmen knapp unter der Schwelle kann sie durch zusätzliche Kapazität oder ein neues Werk überschreiten.
Wichtige Termine: Was vorbei ist und was kommt
FY2026 war ein Sonderjahr: Die Unternehmen meldeten nur Basisdaten und einen Transformationsplan, die Zuteilung wurde auf FY2027 verschoben. Abbildung 4 weicht daher vom Regelzyklus in Abbildung 1 ab. Sie zeigt die Termine für ein Unternehmen, das ab FY2026 betroffen ist.
Die Pflichten für FY2026 enden mit der Abgabe am 31. Januar 2028.
Nach dem METI-Briefing vom April 2026, dem FY2026-Merkblatt und dem Setup-Handbuch. Prüfen Sie die aktuellen Handbücher auf Änderungen.
Die Frist vom 30. September 2026 ist verstrichen
Für FY2026 betroffene Unternehmen mussten bis zum 30. September 2026 ihre Durchschnittsemissionen melden und einen Transformationsplan einreichen. Wo Sie jetzt stehen, hängt von Ihrer Situation ab:
- Sie haben fristgerecht gemeldet. Prüfen Sie im ERMS, dem staatlichen Meldesystem, ob die Meldung als angenommen und der Plan als eingegangen angezeigt wird. Danach geht es um Verifizierung und die Daten für FY2026.
- Sie lagen unter 100.000 t. Dann war nichts zu melden. Bewahren Sie die Berechnung auf und führen Sie den Test für FY2027 durch, sobald FY2026 am 31. März 2027 abgeschlossen ist.
- Sie haben erst jetzt festgestellt, dass Sie betroffen waren, und nicht gemeldet. Siehe unten.
Die geprüften Unterlagen beschreiben weder eine Nachfrist noch ein Verfahren für verspätete Meldungen zur Frist 2026. Eine Sekundärquelle nennt eine Geldstrafe von bis zu 500.000 JPY bei unterlassener oder falscher Meldung; die genaue Vorschrift und ihren Adressatenkreis konnten wir nicht bestätigen. Gehen Sie nicht davon aus, dass eine versäumte Meldung Ihre späteren Pflichten beendet hat, denn nichts, was wir geprüft haben, sagt das.
Ein Unternehmen in dieser Lage sollte umgehend die Anfragestelle über das GXA-Portal kontaktieren und japanische Rechtsberatung hinzuziehen, die das Risiko einschätzen kann. Sammeln Sie in der Zwischenzeit weiter die Nachweise für die Emissionen seit dem 1. April 2026, denn diese Daten werden für einen späteren verifizierten Bericht gebraucht.
Der 30. September 2027 bringt die doppelte Last
Hier fällt der Großteil der eigentlichen Arbeit an. In beiden Jahren betroffene Unternehmen berichten die verifizierten Emissionen von FY2026, melden verifizierte Ziel-Emissionsmengen für FY2026 und FY2027 und reichen den Transformationsplan FY2027 ein. Die METI-Handbücher fordern dazu auf, mit zwei parallel laufenden Fiskaljahren zu planen.
Den praktischen Zeitplan bestimmt die Verifizierungsstelle. Ihre Arbeit reicht von Vertrag und Geschäftsverständnis über Risikobewertung und Planung bis zu Standortprüfungen und einem Bericht. Das METI warnt, dass die Stellen an Kapazitätsgrenzen kommen können, wenn alle gleichzeitig beginnen; deshalb empfiehlt es den Vertragsabschluss noch in FY2026.
Wenn Sie erstmals in FY2027 betroffen sind
Für FY2027 zählt der Durchschnitt aus FY2024, FY2025 und FY2026. Ein Unternehmen, das erstmals die Schwelle erreicht, muss bis zum 30. September 2027 handeln; die Vereinfachung des ersten Jahres gilt dann nicht mehr. Es meldet zusammen mit dem Durchschnitt verifizierte Ziel-Emissionsmengen, die Verifizierung muss also vorab organisiert werden.
Benchmark vs. Grandfathering: So funktioniert die Zuteilung
Die Zuteilung geht von der „Ziel-Emissionsmenge“ aus (haishutsu mokuhyo-ryo, 排出目標量), die jedes Unternehmen selbst berechnet und verifizieren lässt. Es gibt zwei Formeln; welche gilt, hängt von der Tätigkeit ab. Ein einzelnes Werk kann beide nutzen, die Emissionen müssen daher getrennt nach Zuteilungskategorie erfasst werden.
Festgelegte Tätigkeiten, bei denen Branchenbesonderheiten am stärksten ins Gewicht fallen, nutzen Benchmarks. Alles andere nutzt Grandfathering.
Nach dem METI-Briefing vom April 2026 und dem Handbuch zu Meldung und Zielberechnung. Für Automobile wendet das METI-Handbuch den Benchmark auf den Lackierprozess an.
Beim Grandfathering (Fortschreibung historischer Emissionen) beträgt die Rate 1,7 % pro Jahr für energiebedingtes CO2 und 0,3 % pro Jahr für CO2 aus Rohstoffen und Nebenproduktbrennstoffen. Basisemissionen sind der Durchschnitt von FY2023 bis FY2025. Die Formel multipliziert die Rate mit den verstrichenen Jahren, die Zuteilung schrumpft also stetig, wenn sich sonst nichts ändert.
Zu den Benchmarks beschreibt das Research Institute of Economy, Trade and Industry (RIETI) einen Startwert bei den effizientesten 50 % einer Branche, der sich über fünf Jahre auf die effizientesten 32,5 % verschärft. Die Einzelheiten unterscheiden sich je Tätigkeit; prüfen Sie das Benchmark-Handbuch des METI für Ihre Tätigkeit. Das Prinzip kennen Sie von der kostenlosen Zuteilung im EU-EHS, die Werte und Abgrenzungen sind aber eigenständig und lassen sich nicht aus EU-Benchmarks ableiten.
Die Grenze von 1.500 kL ist dieselbe Zahl wie im japanischen Energieeinsparungsgesetz; Ihr Werk weiß daher womöglich schon, auf welcher Seite es liegt.
Zusätzliche Berechtigungen kann das METI in drei Fällen zuteilen. Prüfen Sie vor einer Schätzung der Fehlmenge, ob einer davon auf Sie zutrifft:
- Carbon-Leakage-Risiko: zusätzliche Berechtigungen für bestimmte Branchen, wenn die Kosten der Berechtigungen einen festgelegten Anteil am Ergebnis übersteigen
- GX-bezogene F&E: zusätzliche Berechtigungen in Abhängigkeit von den F&E-Ausgaben des Vorjahres, höchstens bis zur Fehlmenge, ab FY2027
- Frühe Minderungen: Minderungen vor Beginn des Systems, die über die Standardrate hinausgehen, werden den Basisemissionen zugerechnet
Was eine Fehlmenge kostet
Nach den von der Regierung festgelegten Preisniveaus für FY2026 liegt die Referenz-Preisobergrenze für FY2026 bei 4.300 JPY je Tonne; der Anpassungs-Referenzpreis, der als Untergrenze wirkt, beträgt 1.700 JPY je Tonne. Die internationale Carbon-Market-Partnerschaft ICAP rechnet 4.300 JPY mit etwa 29 USD um. Der Markt selbst soll laut Kommentaren von RIETI und anderen etwa im Herbst 2027 öffnen.
Abbildung 6 rechnet einen fiktiven Fall durch, um die Größenordnung zu zeigen. Angenommen werden nur Grandfathering, nur energiebedingte Emissionen und keine Zusatzzuteilungen.
Ein Werk mit gleichbleibend 200.000 t Emissionen pro Jahr unter Grandfathering, für FY2026.
Nur zur Veranschaulichung. Tatsächliche Zuteilungen können angepasst werden, und die Preisobergrenzen werden Jahr für Jahr festgelegt.
Die Zahlung in Schritt 4 heißt mishokyaku soto futankin (未償却相当負担金); die Formel lautet Fehlmenge × Preisobergrenze × 1,1. „Ausgleichszahlung“ ist unsere Übersetzung. Das METI-Briefing besagt außerdem, dass ein Unternehmen bei Schwierigkeiten durch hohe Preise die Preisobergrenze zahlen und für die Fehlmenge als abgabepflichtig erfüllt gelten kann. Bedingungen und Verfahren entnehmen Sie den Handbüchern.
Klären Sie zudem, welche Preisobergrenze für die Abrechnung im Januar 2028 gilt. Die METI-Bekanntmachung legt Werte für FY2026 fest, und mindestens eine externe Zusammenfassung führt die Obergrenze von 4.300 JPY unter FY2027. Fragen Sie Ihren Berater oder die GXA, bevor Sie eine Zahl in ein Budget schreiben.
Gutschriften können die berichtete Zahl senken. J-Credits (Japans nationales Gutschriftenprogramm) und Gutschriften des Joint Crediting Mechanism (JCM) können bis zu 10 % der tatsächlichen Emissionen ausgleichen.
Laut METI-Briefing werden nur Gutschriften berücksichtigt, die bis Ende Juni des Berichtsjahres entwertet wurden; für FY2026 deutet das auf den 30. Juni 2027. Bestätigen Sie den Stichtag im Handbuch.
Worauf ausländische Muttergesellschaften achten sollten

Fünf Punkte übersieht man von außerhalb Japans leicht. Keiner davon taucht in einem globalen Emissions-Dashboard auf; fragen Sie also gezielt danach.
Keine Konsolidierung, begrenzte gemeinsame Meldung
Ihre Konzernsumme entscheidet nicht über die Betroffenheit, und Werke im Ausland ebenso wenig. Unternehmen dürfen gemeinsam mit „eng verbundenen“ Unternehmen melden (Mutter-, Tochter-, Beteiligungs- oder Schwestergesellschaft), die gemeinsam in GX-Vorhaben investieren. Jeder Partner muss aber selbst betroffen sein; eine nicht betroffene Mutter- oder Schwestergesellschaft lässt sich so nicht einbeziehen.
Die gemeinsame Meldung ändert auch nicht, wer betroffen ist, denn jedes Unternehmen wird weiterhin einzeln geprüft. Ist die Gruppe einmal gebildet, lässt sie sich bis zur Abgabe dieses Jahres nicht mehr ändern; überlegen Sie also vorab gut. Die Partner werden über die japanische Unternehmensnummer (hojin bango, 法人番号) erfasst und brauchen eigene Systemzugänge.
Japanischsprachige Systeme: ERMS und gBizID
Meldungen, Transformationspläne, Emissionsberichte und Berechtigungsbestände laufen über das ERMS (haishutsu-ryo torihiki kanri shisutemu, 排出量取引管理システム). Portal und Handbücher, die wir geprüft haben, sind auf Japanisch; eine englische oder deutsche Fassung fanden wir nicht.
Die Berechtigungen liegen auf einem Konto, das mit dem ERMS verknüpft ist, und ein ERMS-Zugang kann mehrere Nutzer haben. Ob eine Einreichung auf Papier möglich ist, wenn die Meldung über das ERMS nicht gelingt, haben wir nicht bestätigt; fragen Sie die Anfragestelle der GXA.
Für einen ERMS-Zugang ist ein Login der Stufe Prime oder Member der gBizID nötig, der Geschäfts-ID der japanischen Regierung. Prime ist an den Vertreter des Unternehmens gebunden, und für den Antrag können eine My-Number-Karte (japanische Ausweiskarte) oder ein Siegelzertifikat verlangt werden. Wohnt Ihr Vertretungsberechtigter im Ausland, klären Sie früh, wie das bei Ihrem Unternehmen funktioniert.
Bei der Registrierung werden außerdem die Haupttätigkeit, der zuständige Fachminister, die Satzung, ein Handelsregisterauszug sowie Haupt- und Nebenansprechpartner abgefragt. Benennen Sie eine Vertretung in Japan, denn die Rotation eines einzelnen Expatriates kann sonst dazu führen, dass niemand mehr Zugriff hat.
Registrierte Verifizierungsstellen
Ab den Meldungen für FY2027 müssen Ziel- und Ist-Emissionen von einer registrierten Verifizierungsstelle (toroku kakunin kikan, 登録確認機関) geprüft werden. Das Portal führte am 13. Oktober 2026 insgesamt 15 Stellen, darunter japanische Organisationen und Prüfungsgesellschaften sowie die japanischen Gesellschaften von SGS, BSI, Intertek und SOCOTEC. Nutzt Ihr Konzern bereits eine dieser Organisationen, fragen Sie, ob ihre Japan-Einheit die registrierte ist.
Aus dem EU-EHS kennen Sie die Verifizierung durch akkreditierte Stellen. In Deutschland muss der Emissionsbericht vor der Abgabe durch eine akkreditierte Prüfstelle verifiziert werden (DEHSt-Leitfaden). Im GX-ETS ist die Stelle jedoch eine in Japan registrierte; eine deutsche Akkreditierung ersetzt die Registrierung nicht.
Rechnen Sie mit einer Belegkette, die jede Zahl auf Quelldokumente zurückführt. Das METI-Handbuch nennt diese Beispiele für Unterlagen, die bei der Verifizierung verlangt werden können; viele davon werden auf Japanisch vorliegen:
- Lagepläne, Prozessfließbilder und Anlagenlisten
- Organigramm der Emissionsermittlung und Verfahren zur Identifizierung der Quellen
- Brennstofflieferscheine und andere Einkaufsbelege sowie Messdaten
- Quellen der Emissionsfaktoren
Die geforderten Unterlagen erinnern an einen Überwachungsplan nach EU-EHS. Ob ein behördlich genehmigter Plan erforderlich ist, haben wir nicht festgestellt.
Bestehende Berichte nicht einfach wiederverwenden
Zahlen aus Ihrer japanischen SHK-Meldung (das gesetzliche Treibhausgas-Meldesystem nach dem Gesetz zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen) sind nur ein Ausgangspunkt. Zahlen aus einer globalen Treibhausgasbilanz können noch stärker abweichen. Gegenüber SHK zählt das GX-ETS nur direktes CO2, erfasst aber auch Emissionen im Zusammenhang mit an Dritte gelieferter Elektrizität und Wärme und kennt keine Bagatellgrenze für kleine Quellen.
Das GX-ETS verlangt zudem Angaben, die SHK nicht fordert, etwa zur Genauigkeit der Messgeräte, sofern Sie sich nicht auf Einkaufsbelege stützen. Verwenden Sie in der Zentrale andere Brennstoffwerte oder Systemgrenzen, dokumentieren Sie, wie beide zusammenhängen, damit sich der Unterschied bei einer Nachfrage erklären lässt.
Teile des Transformationsplans werden veröffentlicht
Betroffene Unternehmen reichen jedes Jahr einen Transformationsplan ein (iko keikaku, 移行計画); das METI und das für die Branche zuständige Ministerium veröffentlichen Teile davon unternehmensbezogen. Abbildung 7 trennt beides. Der Plan enthält auch Scope-2-Emissionen, obwohl diese außerhalb der Abgabepflicht liegen.
Das ERMS berechnet die Minderungsraten automatisch gegenüber dem Jahr vor der erstmaligen Betroffenheit; für ab FY2026 betroffene Unternehmen bleibt FY2025 also das Basisjahr. Der Plan braucht weder eine Verifizierung durch Dritte noch einen förmlichen internen Beschluss. Er kann erst eingereicht werden, wenn die Meldung im ERMS als gemeldet angezeigt wird, und das METI warnt, dass ein unvollständiger Plan womöglich nicht als eingereicht gilt.
Emissionen und das Ziel für FY2030 sind öffentlich. Investitionsdetails nicht.
Nach dem METI-Briefing vom April 2026 und dem Handbuch zum Transformationsplan (1. Juni 2026).
Hier kann eine ausländische Muttergesellschaft überrascht werden. Hat die japanische Gesellschaft keinen eigenen Plan, verweist sie auf den konzernweiten Plan der Mutter. Ihr globaler Nachhaltigkeitsbericht kann dann in einer Einreichung bei der japanischen Regierung zitiert werden, neben einer veröffentlichten Zahl für FY2030 der japanischen Gesellschaft.
Vergleichen Sie vor jeder Einreichung diese Zahl mit Ihrem Nachhaltigkeitsbericht und Ihren Investorenunterlagen. Investitionspläne dürfen Vorhaben enthalten, die noch nicht förmlich genehmigt sind, solange sie als Weg zum Ziel vorgesehen sind. Wann das METI die Pläne eines Jahres veröffentlicht, haben wir nicht bestätigt; lassen Sie Ihr Japan-Team prüfen, ob Ihrer bereits online steht.
Wenn ein japanischer Kunde Ihre Emissionsdaten anfordert
Ein Lieferant unter der Schwelle hat nach dem GX-ETS keine Pflichten, und ein Exporteur ohne betroffene Einheit in Japan ebenso wenig. Die Abgabepflicht Ihres Kunden bezieht sich auf dessen eigenes direktes CO2, nicht auf Ihre Emissionen.
Warum erreicht Sie die Anfrage dann? Betroffene Unternehmen müssen nun jedes Jahr Ziele veröffentlichen und einen Minderungsplan vorlegen, und große Hersteller versuchen außerdem, die Emissionen in zugekauften Waren zu verstehen.
Nach Angaben der Kanzlei Anderson Mori & Tomotsune sagt das METI, Minderungen in der Lieferkette sollten über die GX Future League gefördert werden, nicht über das GX-ETS. Eine Anfrage spiegelt daher eher die eigenen Ziele oder Erwartungen Ihres Kunden wider als eine GX-ETS-Pflicht für Sie.
Fragen Sie vor der Antwort nach, was der Kunde tatsächlich braucht. Diese Fragen helfen bei der Eingrenzung:
- Brauchen Sie Emissionen auf Unternehmensebene oder einen Product Carbon Footprint für bestimmte Teilenummern?
- Welche Scopes, welche Gase und welcher 12-Monats-Zeitraum sollen abgedeckt sein?
- Gibt es eine vorgeschriebene Berechnungsmethode, eine Vorlage oder eine Quelle für Emissionsfaktoren?
- Verlangen Sie eine Verifizierung durch Dritte, oder genügt ein selbst erklärter Wert?
- Wie werden die Daten verwendet, und werden sie außerhalb Ihres Unternehmens weitergegeben?
GX-ETS vs. EU-EHS: die wichtigsten Unterschiede
Wer das EU-System kennt, sollte nicht annehmen, dass dieselbe Logik gilt. Der größte Unterschied ist der Regulierungsgegenstand: Die EU reguliert Anlagen, Japan Unternehmen. Die Tabelle vergleicht beide Systeme bei den Punkten, die Ihre Arbeit am ehesten berühren.
| Punkt | Japan GX-ETS | EU-EHS (ortsfeste Anlagen) |
|---|---|---|
| Wer wird reguliert | Unternehmen (juristische Personen) | Anlagen; 8.704 ortsfeste Anlagen im Jahr 2024 |
| Schwelle | 100.000 t direktes CO2, Dreijahresdurchschnitt | Nach Tätigkeit; z. B. Verbrennung ab 20 MW Feuerungswärmeleistung |
| Gase | Nur CO2 | CO2 sowie weitere Gase, darunter N2O und PFC |
| Zuteilung | Kostenlos; Versteigerung für Stromerzeuger ab FY2033 | Versteigerung ist das Hauptverfahren (bis zu 57 % der Obergrenze); kostenlose Zuteilung bei Carbon-Leakage-Risiko |
| Obergrenze (Cap) | Aus unternehmensbezogenen Zuteilungsformeln aufgebaut; in den geprüften Unterlagen fanden wir keine Zahl für eine volkswirtschaftsweite Obergrenze | Absolute EU-weite Obergrenze, jährlich gesenkt |
| Preise | Preisobergrenze FY2026: 4.300 JPY je Tonne; Anpassungs-Referenzpreis (Untergrenze): 1.700 JPY je Tonne | Keine feste Obergrenze; die Marktstabilitätsreserve steuert das Angebot. Durchschnittlicher Auktionspreis 2025: 73,43 EUR |
| Kompensation | J-Credits und JCM, bis zu 10 % | In der laufenden Phase nicht zulässig |
| Verifizierter Bericht | Bis 30. September des Folgejahres (ab der Meldung FY2027) | In Deutschland bis 31. März an die DEHSt, durch akkreditierte Prüfstelle verifiziert |
| Abgabefrist | 31. Januar des folgenden Fiskaljahres | 30. September des Folgejahres |
| Bei Fehlmenge | Zahlung: Fehlmenge × Preisobergrenze × 1,1 | 100 EUR je Tonne, inflationsbereinigt; fehlende Berechtigungen müssen trotzdem abgegeben werden, und der Betreiber wird öffentlich genannt |
ICAP berichtet außerdem, dass das GX-ETS mit keinem anderen System verknüpft wird. Berechtigungen des einen Systems lassen sich daher nicht einfach im anderen verwenden, und Japans Preise folgen nicht einfach denen der EU. Führen Sie beide Regime in Ihrem Compliance-Kalender getrennt, denn die Erfahrung Ihres EU-Teams ist nur teilweise auf Japan übertragbar.
Checkliste: Ist unsere japanische Gesellschaft betroffen, und sind wir bereit?
Gehen Sie diese Liste mit Ihrem Japan-Team und Ihren Beratern durch. Die Arbeit betrifft meist neben der Umweltabteilung auch Werk, Finanzen, Einkauf und Planung; die Liste deckt Lücken auf, ersetzt aber keine rechtliche Feststellung.
- Rechtsträger: Listen Sie jede japanische juristische Person einzeln auf, mit allen Standorten, einschließlich Niederlassungen und Vertriebsbüros.
- Zeitraum: Rechnen Sie die Emissionsdaten für FY2023, FY2024 und FY2025 (und FY2026 nach Abschluss) auf April–März um.
- Umfang: Erfassen Sie direktes CO2 aus Brennstoffen, Rohstoffen und Reduktionsmitteln. Schließen Sie Scope 2 und Nicht-CO2-Gase aus. Ziehen Sie keine Gutschriften ab.
- Kleine Quellen: Prüfen Sie Notstromaggregate, Stapler, Warmwasserbereiter und etwaige Verkehrskategorien.
- Ergebnis: Halten Sie den Durchschnitt fest, wer ihn berechnet und wer ihn geprüft hat.
- Status 2026: Falls betroffen, bestätigen Sie, dass Meldung und Transformationsplan im ERMS angenommen wurden. Falls nicht gemeldet, eskalieren Sie jetzt an die Rechtsberatung.
- Zugang: Klären Sie, wer die Logins für gBizID und ERMS hält, und benennen Sie eine Vertretung.
- Verifizierung: Bestätigen Sie, dass eine registrierte Stelle beauftragt ist oder verhandelt wird, und in welcher Sprache sie arbeitet.
- Datenspur: Stellen Sie sicher, dass sich die Daten für FY2026 seit dem 1. April 2026 von Belegen und Zählern bis zur Berechnung zurückverfolgen lassen.
- Zuteilung: Ermitteln Sie, welche Tätigkeiten je Standort nach Benchmark und welche nach Grandfathering behandelt werden.
- Budget: Schätzen Sie die Fehlmenge für Januar 2028 und fragen Sie Ihre Buchhaltung, wie Berechtigungen und Zahlungen zu bilanzieren sind.
- Konsistenz: Vergleichen Sie die veröffentlichte Zahl für FY2030 mit den Zielen und Berichten der Muttergesellschaft.
Mustermail an Ihr Japan-Team
Mitarbeitende der Zentrale können diese E-Mail anpassen, um das Gespräch zu beginnen. Ersetzen Sie die Angaben in eckigen Klammern und ergänzen Sie Ihre eigene Frist.
Betreff: GX-ETS-Status der [Name der juristischen Person]: Informationsanfrage
Guten Tag [Name],
wir prüfen, wie Japans GX-ETS auf die [Name der juristischen Person] anzuwenden ist. Könnten Sie uns bis zum [Datum] Folgendes zusenden?
- Direkte CO2-Emissionen (Scope 1) für FY2023, FY2024 und FY2025 auf Basis April–März für diese juristische Person, mit dem daraus errechneten Dreijahresdurchschnitt.
- Das Ergebnis, ob wir für FY2026 betroffen waren, und wer es geprüft hat.
- Falls betroffen: Bestätigung, dass Meldung und Transformationsplan bis zum 30. September 2026 über das ERMS eingereicht und angenommen wurden, sowie eine Kopie des Eingereichten.
- Name unserer registrierten Verifizierungsstelle oder Plan und Zeitpunkt für deren Auswahl.
- Wer unsere Logins für gBizID und ERMS hält und wer die Vertretung ist.
- Ihre Schätzung der direkten Emissionen für FY2026 und eine Liste der Quellen, die noch nicht erfasst sind.
Falls etwas unklar ist oder wir nicht gemeldet haben, teilen Sie mir das bitte umgehend mit, damit wir die Rechtsberatung einbeziehen können.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Grenzen dieses Leitfadens
- Dies ist ein allgemeiner Überblick, keine Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung. Ihre japanischen Rechtsberater, Ihre Verifizierungsstelle und die Anfragestelle der GXA sind die richtigen Ansprechpartner, um die Anwendung auf Ihre Gesellschaft zu klären.
- Die offiziellen Regeln liegen auf Japanisch vor, und die Handbücher werden aktualisiert. Der japanische Text und die aktuellen Unterlagen von METI und GXA haben Vorrang vor dieser Zusammenfassung.
- Begriffe wie „Referenz-Preisobergrenze“, „Anpassungs-Referenzpreis“ und „Ausgleichszahlung“ sind unsere deutschen Beschreibungen; offizielle Fassungen können abweichen.
- Benchmark-Details, Marktregeln für Berechtigungen und Verfahren zur Preissteuerung sind noch in Entwicklung oder je Tätigkeit verschieden. Das METI hat weitere Einzelheiten zu Markt und Preissteuerung angekündigt.
- Nicht behandelt werden die GX-Abgabe auf fossile Brennstoffe (ab FY2028 geplant), andere CO2-Bepreisung, lokale Systeme in Tokio und Saitama sowie das deutsche Brennstoffemissionshandelsgesetz.
FAQ
Gilt das GX-ETS für ein Unternehmen in ausländischer Hand in Japan?
Erfüllt die Gesellschaft den Test mit 100.000 t, ändert eine ausländische Eigentümerschaft das Ergebnis offenbar nicht. Wir fanden keine eigene Regel für japanische Gesellschaften in ausländischer Hand, und das METI prüft jedes Unternehmen einzeln. Bei der Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens klären Sie die Behandlung mit Rechtsberatung oder der Anfragestelle der GXA.
Was passiert, wenn ein Unternehmen die Frist vom 30. September 2026 verpasst hat?
Die geprüften Unterlagen beschreiben keine Nachfrist. Eine Sekundärquelle nennt eine Geldstrafe von bis zu 500.000 JPY bei unterlassener oder falscher Meldung; den Gesetzestext konnten wir nicht prüfen, fragen Sie die Rechtsberatung nach der Anwendung. Ein Unternehmen in dieser Lage sollte umgehend die Anfragestelle über das GXA-Portal und die Rechtsberatung kontaktieren und weiter die Emissionsdaten für FY2026 sammeln.
Wann müssen Unternehmen tatsächlich Berechtigungen halten?
Der erste Termin ist der 31. Januar 2028 für die Emissionen von FY2026. Berechtigungen für FY2026 und FY2027 werden Ende November 2027 zugeteilt. Nach dieser Zuteilung bleiben den Unternehmen etwa zwei Monate, um eine Lücke bis zum Abgabetermin zu schließen.
Ist Scope 2 im GX-ETS enthalten?
Scope 2 zählt weder für den Betroffenheitstest noch für die Abgabepflicht. Der Transformationsplan verlangt jedoch neben den direkten auch indirekte Emissionen, und die Zahl des Vorjahres sowie das Ziel für FY2030 werden veröffentlicht.
Was unterscheidet Benchmark und Grandfathering im japanischen EHS?
Die Benchmark-Zuteilung multipliziert die Basis-Aktivitätsmenge eines Unternehmens mit einer Ziel-Emissionsintensität und gilt für 20 festgelegte Tätigkeiten. Das Grandfathering geht von vergangenen Emissionen aus und senkt sie um 1,7 % pro Jahr bei energiebedingtem CO2 und um 0,3 % pro Jahr bei CO2 aus Rohstoffen und Nebenproduktbrennstoffen.
Quellen
- Systemüberblick, Zeitplan, Ausnahme im ersten Jahr, Inhalte des Transformationsplans, SHK-Vergleich, Gutschriften, Verifizierungspunkte, Anfragestelle: METI, Briefing zum Emissionshandelssystem nach dem GX-Förderungsgesetz FY2026, April 2026 (auf Japanisch)
- Betroffenheit, Maßnahmen im ersten Jahr, ERMS, gBizID und registrierte Verifizierungsstellen: GX Acceleration Agency, Portal zum Emissionshandelssystem (auf Japanisch)
- Systemüberblick und Handbücher: METI, „Emissionshandelssystem“ (auf Japanisch)
- Maßnahmen im ersten Jahr: METI, Merkblatt FY2026 (auf Japanisch)
- Betroffenheitstest, gemeinsame Meldung, Zeitplan, Zahlung und Sanktionen: METI, Setup-Handbuch, 1. Juni 2026 (auf Japanisch)
- Inhalte und Veröffentlichung des Transformationsplans: METI, Handbuch zum Transformationsplan, 1. Juni 2026 (auf Japanisch)
- Benchmark, Grandfathering und Minderungsraten: METI, Handbuch zu Meldung und Zielberechnung, 1. Juni 2026 (auf Japanisch)
- Referenz-Preisobergrenze und -untergrenze: METI, Bekanntmachung zu den Referenzpreisen, FY2026 (auf Japanisch)
- Hintergrund zur GX League: METI Journal Online, Fragen und Antworten zum Emissionshandelssystem (auf Japanisch)
- Rechtsrahmen, Preisgrenzen, Zahlungsformel und Anpassungen: Anderson Mori & Tomotsune, Bulletin, Januar 2026 (auf Englisch); Scope 3 und Gutschriften: Anderson Mori & Tomotsune, Mai 2026 (auf Englisch)
- Grandfathering-Raten: Institute of Energy Economics, Japan, Chairman’s Message, April 2026 (auf Englisch)
- Verschärfung der Benchmarks und Markttermin: RIETI, Toshihide Arimura (auf Englisch); Renewable Energy Institute, Februar 2026 (auf Englisch)
- Bewertung auf Ebene der juristischen Person: EY Japan, GX-ETS Phase 2 (auf Japanisch)
- Japan-Factsheet, Verknüpfung und USD-Umrechnung: ICAP, Japan GX-ETS (auf Englisch)
- Aufbau des EU-EHS: ICAP, EU ETS (auf Englisch); ICAP, Compare ETS (auf Englisch)
- Abgabefrist im EU-EHS: Europäische Kommission, Änderungen am EHS und MRV ab 1. Januar 2024 (auf Englisch)
- Berichts- und Abgabefristen in Deutschland, Verifizierung durch akkreditierte Prüfstellen: DEHSt, EU-ETS 1 Leitfaden zur Erstellung von Überwachungsplänen
- gBizID: Digital Agency, gBizID (auf Japanisch)
Originalartikel auf JapanischDieser Leitfaden beruht auf einem MONOSCOPE-Artikel für Leser in Japan: GX-ETSの対象企業と対応手順|初年度の届出から排出枠の保有まで


