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202626.10.

Werkzeuglagerung in Japan: Subcontract Act und Checkliste

Arbeiten mit JapanAktualisiert am 26.10.202629 Min. Lesezeit

Die Serienproduktion eines Teils endete vor Jahren, doch die zugehörige Form steht noch immer im Regal des Lieferanten. In der japanischen Fertigung ist das ein vertrauter Anblick, und Besteller wie Lieferanten haben ihn lange als normal hingenommen.

Nach japanischem Recht kann das jedoch ein Problem sein. Das japanische Subcontract Act (Shitauke-ho) wurde am 1. Januar 2026 geändert und umbenannt. Der offizielle englische Titel lautet „Act Against Delay in Payment of Fees, etc. to Small and Medium-sized Entrusted Business Operators in Manufacturing and Other Specified Fields“. Die japanische Wettbewerbsbehörde Japan Fair Trade Commission (JFTC) kürzt ihn zu Fair Transactions Act ab (japanisch Toriteki-ho).

Das Gesetz verbietet es Bestellern, Lieferanten „ungerechtfertigte wirtschaftliche Vorteile“ abzuverlangen. Wer Werkzeuge ohne Vergütung beim Lieferanten lagern lässt, obwohl lange nichts bestellt wurde, kann darunter fallen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Lieferant je eine Rechnung gestellt hat. Allein im Geschäftsjahr 2025 betrafen 26 der Empfehlungen (kankoku) der JFTC die Werkzeuglagerung. Eine Empfehlung ist eine veröffentlichte behördliche Feststellung, mit der ein Unternehmen aufgefordert wird, einen Verstoß zu beheben.

Dieser Leitfaden richtet sich an Einkauf und Technik außerhalb Japans, deren Formen, Werkzeuge oder Vorrichtungen bei japanischen Lieferanten stehen. Er richtet sich auch an alle, die Werkzeuge für einen japanischen Kunden verwahren. Anhand offizieller japanischer Quellen zeigt er, wann kostenlose Lagerung in vom Gesetz erfassten Geschäften zum Problem wird, welche Geschäfte das sind und was die JFTC-Fälle festgestellt haben. Danach geht es um die Ursachen und um das Vorgehen beider Seiten. Am Ende stehen eine Checkliste für Werkzeugvereinbarungen und E-Mail-Vorlagen. Das ist keine Rechtsberatung: Ob das Gesetz auf Ihre Verträge anwendbar ist, klärt Ihre Rechtsabteilung.

Inhalt
  1. Wann kostenlose Werkzeuglagerung nach japanischem Recht zum Problem wird
  2. Welche Geschäfte erfasst der Fair Transactions Act?
  3. Was die JFTC-Empfehlungen festgestellt haben
  4. Warum kostenlose Lagerung fortbesteht
  5. Verschrotten, zurückgeben oder weiter lagern: Über das Schicksal jedes Werkzeugs entscheiden
  6. Für Besteller: Sechs Schritte von der Werkzeuginventur bis zur unterschriebenen Vereinbarung
  7. Für Lieferanten: Die verwahrten Werkzeuge sichtbar machen
  8. Checkliste Werkzeugvereinbarung: Eigentum, Lagerung, Verschrottung, Kosten
  9. E-Mail-Vorlagen
  10. Grenzen dieses Leitfadens
  11. Zusammenfassung
  12. FAQ
  13. Quellen

Wann kostenlose Werkzeuglagerung nach japanischem Recht zum Problem wird

Der Fair Transactions Act verbietet dem Besteller („beauftragender Unternehmer“, itaku jigyosha), die Interessen eines kleineren Lieferanten („kleiner oder mittlerer beauftragter Unternehmer“, chusho jutaku jigyosha) unbillig zu schädigen. Das geschieht, indem er sich vom Lieferanten „Geld, Dienstleistungen oder andere wirtschaftliche Vorteile zum eigenen Nutzen“ erbringen lässt (Artikel 5 Absatz 2 Nr. 2). Das Problem ist nicht, dass Werkzeuge beim Lieferanten stehen. Das Problem ist, dass der Lieferant sie lagert, ohne die Lagerung vergütet zu bekommen.

Der offizielle Leitfaden von JFTC und der Agentur für kleine und mittlere Unternehmen (SMEA) beschreibt es so: Hat ein Besteller zum Beispiel lange nichts mehr bestellt, gilt die Lagerung der Werkzeuge ohne Zahlung von Lagerkosten als Verlangen ungerechtfertigter wirtschaftlicher Vorteile.

Die Regel beschränkt sich nicht auf Metallformen. Formen, Umformwerkzeuge, Holzmodelle, Vorrichtungen, Prüflehren und Fertigungsanlagen werden zusammen als „Werkzeuge“ behandelt (kata-to). Als Lagerkosten nennt der Leitfaden unter anderem den Gegenwert einer Miete für die eigene Lagerfläche des Lieferanten, Gebühren für ein externes Lager, den Transport ins Lager und die Instandhaltung. Auch ruhende Werkzeuge belegen Fläche und brauchen Korrosionsschutz, also stellt sich die Frage, wer diese Kosten trägt.

Was heißt „lange nichts bestellt“? Der FAQ-Bereich der JFTC zum Gesetz nennt vier Umstände aus früheren Verstoßfällen.

Abbildung 1: Umstände aus veröffentlichten Verstoßfällen

Kostenlose Lagerung unter einem dieser Umstände kann ein Verstoß sein.

Lange keine BestellungSeit einem Jahr oder länger keine Bestellung von Produkten, die mit dem Werkzeug gefertigt werden, und der Lieferant lagerte es trotzdem kostenlos weiter
Lieferant wollte verschrotten oder zurückgebenDer Lieferant hatte darum gebeten, das Werkzeug zu verschrotten oder abzuholen, und lagerte es trotzdem kostenlos weiter
Kein nächster Bestelltermin in SichtDer Besteller konnte keinen konkreten Bestelltermin innerhalb der nächsten 12 Monate nennen, und der Lieferant lagerte das Werkzeug trotzdem kostenlos weiter
Keine Wiederverwendung geplantDie Produktion war beendet und eine erneute Nutzung von Holzmodellen oder anderen Werkzeugen nicht geplant, und der Lieferant lagerte sie trotzdem kostenlos weiter

Nach der JFTC-FAQ zum Fair Transactions Act, Q119 (auf Japanisch). Die JFTC weist darauf hin, dass die Umstände je Einzelfall verschieden sind. Es müssen nicht alle vier zutreffen, und ein Fall, auf den keiner zutrifft, ist nicht automatisch unbedenklich.

Lesen Sie das „eine Jahr“ genau. Es ist die Zeitspanne, die in früheren Verstoßfällen vorkam, und keine Schonfrist. Kostenlose Lagerung unter einem Jahr ist nicht automatisch erlaubt. Die JFTC erwähnt, dass manche Besteller glaubten, ein Jahr nach der letzten Nutzung dürften Werkzeuge kostenlos gelagert werden. Sie stellt klar, dass Lagerkosten entsprechend der Lagerdauer zu zahlen sind.

Auch Werkzeuge im Eigentum des Lieferanten können erfasst sein

Die Regel gilt nicht nur für Werkzeuge, die dem Besteller gehören und dem Lieferanten überlassen wurden. Werkzeuge im Eigentum des Lieferanten werden genauso behandelt, wenn der Besteller sie faktisch kontrolliert. Als Beispiel nennen die Quellen eine Vereinbarung, nach der der Lieferant das Werkzeug nicht ohne Zustimmung des Bestellers verschrotten darf.

Wird der Werkzeugpreis über den Stückpreis zurückgeholt (im Teilepreis amortisiert), bleibt der Lieferant unter Umständen rechtlicher Eigentümer. Besteller übersehen leicht, dass das Eigentum beim Lieferanten die Frage der Lagerkosten nicht erledigt.

Zahlungspflicht auch ohne Rechnung

Der zweite häufige blinde Fleck ist die Rechnung. In derselben FAQ-Antwort führt die JFTC Besteller an, die annahmen, ohne Forderung des Lieferanten nichts zahlen zu müssen. Nach den offiziellen Erläuterungen sind Lagerkosten entsprechend der Lagerdauer zu zahlen, ob der Lieferant sie fordert oder nicht. Lagerdauer meint hier den Zeitraum, in dem keine Teile bestellt werden, die mit dem Werkzeug gefertigt werden.

Wäre es für beide Seiten zu aufwendig, die Aktivität jedes einzelnen Werkzeugs laufend zu verfolgen, lassen die Erläuterungen ein anderes Verfahren zu. Nach Absprache prüfen beide Seiten einmal pro Geschäftsjahr die Bestellaktivität, und der Besteller zahlt die Lagerdauer dieses Jahres in einer Summe.

Welche Geschäfte erfasst der Fair Transactions Act?

Ob das Gesetz gilt, hängt von der Art des Geschäfts und von der Größe von Besteller und Lieferant ab. Die Werkzeuglagerung spielt meist bei der Auftragsfertigung von Teilen eine Rolle. Dann ist ein Geschäft erfasst, wenn es zu einer der folgenden Kombinationen passt.

Abbildung 2: Erfasste Kombinationen aus Besteller und Lieferant bei Auftragsfertigung

Greift keines der beiden Kapitalkriterien, wird das Kriterium der Beschäftigtenzahl herangezogen.

Besteller (beauftragender Unternehmer)
Lieferant (kleiner oder mittlerer beauftragter Unternehmer)
Kapitalkriterium 1
Gesellschaft mit Kapital über 300 Mio. JPY
Gesellschaft mit Kapital bis 300 Mio. JPY oder Einzelperson
Kapitalkriterium 2
Gesellschaft mit Kapital über 10 Mio. JPY bis 300 Mio. JPY
Gesellschaft mit Kapital bis 10 Mio. JPY oder Einzelperson
Beschäftigtenkriterium
Gesellschaft, die regelmäßig mehr als 300 Personen beschäftigt
Gesellschaft, die regelmäßig höchstens 300 Personen beschäftigt, oder Einzelperson

Für die Auftragsfertigung. Das Beschäftigtenkriterium kam mit der Änderung vom Januar 2026 hinzu und gilt für Geschäfte, die die Kapitalkriterien nicht erfassen. Es kann auch für Arbeiten gelten, die über eine Tochtergesellschaft weitervergeben werden.

Durch das neue Beschäftigtenkriterium kann nun auch ein Besteller mit kleinem Kapital, aber großer Belegschaft erfasst sein. „Unser Kapital ist klein, das Gesetz gilt für uns nicht“ muss nicht mehr stimmen.

Die Änderung hat außerdem den Kreis der Werkzeuge erweitert, die unter die Auftragsfertigung fallen. Vor 2026 war die Auftragsfertigung von Metallformen erfasst. Jetzt gilt das auch für die Auftragsfertigung von Holzmodellen, Kunststoffformen, Vorrichtungen und ähnlichen Werkzeugen. (Ein Holzmodell ist eine aus Holz gefertigte Form. Welche Werkzeugart ein Teil braucht, hängt vom Verfahren ab, etwa Gießen oder Formen.)

Diese Änderung betrifft aber die Bestellung von Werkzeugen, die angefertigt werden sollen. Die Lagerung ist eine eigene Frage: Die kostenlose Lagerung von Holzmodellen, Vorrichtungen und anderen Werkzeugen im Zusammenhang mit der Teilefertigung im Auftrag galt schon vor der Änderung als Verstoß. Verwechseln Sie die beiden Punkte nicht.

Geschäfte außerhalb des Gesetzes sind nicht völlig ungeregelt. Auch die von der Regierung herausgegebenen Shinko Kijun (Promotion Standards, sinngemäß „Förderstandards“) erfassen einen weiteren Kreis von Geschäften. Sie bitten Besteller ebenfalls, Werkzeuge nicht kostenlos lagern zu lassen. Die Änderung von 2026 brachte weitere Neuerungen, etwa das Verbot einseitiger Preisfestsetzung ohne Gespräche; sie liegen außerhalb dieses Leitfadens.

Gilt das auch für Besteller außerhalb Japans?

Die Quellen dieses Leitfadens äußern sich nicht zu ausländischen Bestellern, und wir geben kein Ja oder Nein vor. Manche japanische Kanzleien weisen darauf hin, dass das Gesetz ein ausländisches Unternehmen erfassen kann, wenn das Geschäft einen wesentlichen Bezug zu Japan hat, etwa wenn ein ausländisches Unternehmen die Fertigung an einen Lieferanten in Japan vergibt. Auch japanische Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne können erfasst sein. Wie das auf Ihre Verträge, Ihre Gesellschaftsstruktur und die Größe des Lieferanten anzuwenden ist, klären Ihre Rechtsabteilung oder eine Kanzlei mit Japan-Erfahrung.

In jedem Fall hilft eine klare schriftliche Regelung zur Lagerung beiden Seiten, Streit zu vermeiden. Die Checkliste weiter unten ist daher unabhängig von der Rechtslage nützlich. Prüfen Sie auch, ob Ihre Einkaufsbedingungen oder Werkzeugverträge diese Punkte abdecken und welches Recht für den Vertrag gewählt ist.

Was die JFTC-Empfehlungen festgestellt haben

Die JFTC veröffentlicht Zusammenfassungen ihrer Empfehlungen in einer Liste je Geschäftsjahr (April bis März). Im Geschäftsjahr 2025 betrafen 26 ihrer 39 Empfehlungen die Werkzeuglagerung.

Die Feststellungen lauten von Fall zu Fall fast gleich: Der Besteller ließ den Lieferanten Werkzeuge zum eigenen Vorteil kostenlos lagern, obwohl er lange keine mit diesen Werkzeugen gefertigten Produkte bestellt hatte.

Die Fälle beschränken sich nicht auf Autoteile. Die Liste für das Geschäftsjahr 2025 enthält Hersteller von Heizungs- und Haustechnik, Hydraulik, Landmaschinen, Spritzgießmaschinen und Elektrowerkzeugen. Hinzu kommen Baustoffe, Leitungsschutzschalter, Wärmetauscher, Wellpappe und Faltschachteln sowie Zahlungsterminals.

Der Umfang schwankt stark, von einer Form bei einem Lieferanten bis zu 19.461 Stück bei 102 Lieferanten. Die Verstöße lassen sich mehreren Mustern zuordnen.

Abbildung 3: Verhaltensmuster in den JFTC-Empfehlungen

Neben der Lagerung selbst nennen die Fälle auch damit verbundene Arbeiten und Kosten.

Lagerung ohne Bestellung über lange Zeit
LagerungÜberlassene Werkzeuge kostenlos gelagert, obwohl lange keine damit gefertigten Produkte bestellt wurden. Das häufigste Muster
Lagerung nach Ende der Serienfertigung
LagerungFormen und Vorrichtungen kostenlos gelagert, nachdem die Phase mit hohen Bestellmengen für die Teile vorbei war
Lieferant darf eigene Werkzeuge nicht verschrotten
LagerungWerkzeuge im Eigentum des Lieferanten kostenlos gelagert, mit der Regel, dass sie nicht ohne Zustimmung des Bestellers verschrottet werden dürfen
Unbezahlte Inventur
Verbundene ArbeitZusätzlich zur Lagerung führte der Lieferant ein- oder zweimal jährlich unbezahlt eine Inventur durch, etwa die Prüfung des Werkzeugzustands
Abholkosten auf den Lieferanten abgewälzt
Verbundene KostenDer Lieferant musste die Kosten der Rückführung überlassener Werkzeuge zum Besteller tragen
Gelagerte Gegenstände außer Metallformen
Erfasste GegenständeAuch Holzmodelle, Kunststoffformen, Vorrichtungen, Prüflehren, Stanzmesser, Druckplatten, Maschinen und Werkzeuge kommen vor

Nach dem JFTC-Bericht zur Anwendung des Gesetzes im Geschäftsjahr 2025, Anlage 1, und der Empfehlungsliste für das Geschäftsjahr 2026 (Stand 29. September 2026), beide auf Japanisch.

In manchen Fällen gehörte das Werkzeug dem Kunden des Bestellers oder einer Leasinggesellschaft und war dem Lieferanten überlassen worden. Der Besteller, der es lagern ließ, erhielt trotzdem die Empfehlung. Dass ihm das Werkzeug nicht gehörte, wurde nicht als Grund akzeptiert, die Lagerung nicht zu vergüten.

Auch andere Gegenstände als Werkzeuge wurden nach derselben Vorschrift beanstandet. In einigen Fällen ließen Besteller Lieferanten kostenlos auf Vorrat gefertigte Teilebestände, Produktmuster aus jeder Charge und Qualitätsaufzeichnungen lagern, die über einen festgelegten Zeitraum wie 20 Jahre aufzubewahren waren. Die Kosten des „Wir lassen es bei Ihnen stehen“ stehen also nicht nur bei Werkzeugen auf dem Prüfstand.

Was eine Empfehlung verlangt

Die Empfehlungen ähneln einander weitgehend. Der Besteller muss nach Abstimmung des Betrags mit der JFTC zügig eine Summe in Höhe der Lagerkosten zahlen. Sein Board of Directors (Torishimariyakukai) muss förmlich beschließen, dass das Verhalten ein Verstoß war und nicht wiederholt wird. Er muss die internen Abläufe verbessern, zum Beispiel durch Schulungen des Einkaufspersonals. Außerdem muss er die eigenen Mitarbeiter über die getroffenen Maßnahmen informieren und die betroffenen Lieferanten benachrichtigen.

In der Regel veröffentlicht die JFTC den Firmennamen und eine Zusammenfassung des Verstoßes. In einigen Fällen wurden auch die gezahlten Lagerkosten genannt:

  • Ein Autoteilehersteller, der bei 16 Lieferanten 3.733 Stück lagern ließ: insgesamt 29.140.951 JPY
  • Ein weiterer Autoteilehersteller, der bei 5 Lieferanten 415 Stück lagern ließ: 19.255.498 JPY
  • Ein Fall mit Teilen für Industriemotoren, 600 Stück bei 44 Lieferanten und Inventur zweimal jährlich: 18.124.480 JPY als entsprechende Kosten

Lagerdauer und Werkzeuggröße unterscheiden sich von Fall zu Fall. Teilen Sie diese Summen daher nicht durch die Stückzahl, um einen „üblichen Satz pro Form“ zu erhalten. Lagerentgelte werden aus den tatsächlichen Kosten Position für Position aufgebaut und zwischen den Parteien vereinbart.

Ein starker Anstieg der Fälle

Nach Zahlen der JFTC stiegen die Empfehlungen zur kostenlosen Werkzeuglagerung von 1 im Geschäftsjahr 2022 auf 3 im Geschäftsjahr 2023, 9 im Geschäftsjahr 2024 und 26 im Geschäftsjahr 2025. Gezählt werden jeweils Empfehlungen, die die Werkzeuglagerung einschließen. Ein Fall, in dem zusätzlich ein anderer Verstoß vorlag, etwa erzwungene Warenrücksendungen, zählt einfach.

Für das Geschäftsjahr 2026 haben wir die 15 Fälle der JFTC-Empfehlungsliste mit Stand 29. September 2026 ausgezählt: 9 davon betreffen die Werkzeuglagerung, und 7 dieser 9 wurden im Juli ausgesprochen.

Abbildung 4: JFTC-Empfehlungen zur kostenlosen Werkzeuglagerung

Im Geschäftsjahr 2025 entfielen zwei Drittel aller 39 Empfehlungen auf die Werkzeuglagerung.

FY2022
1
FY2023
3
FY2024
9
FY2025
26
FY2026 (Stand 29. Sept.)
9 (Teiljahr, eigene Zählung)

Empfehlungen, die die Werkzeuglagerung einschließen. Das japanische Geschäftsjahr läuft von April bis März des Folgejahres (FY2025 = April 2025 bis März 2026). FY2022 bis FY2024: Faltblatt von JFTC und SMEA; FY2025: JFTC-Bericht zur Anwendung des Gesetzes im Geschäftsjahr 2025. FY2026 ist unsere eigene Zählung nach der JFTC-Empfehlungsliste mit Stand 29. September 2026 (15 Fälle) und mit Jahreswerten nicht vergleichbar. Eine Übersicht der SMEA zur Änderung der Promotion Standards nennt für FY2025 die Zahl 24. Wir verwenden die 26, die die JFTC in ihrem jährlichen Bericht veröffentlicht hat.

Die meisten Empfehlungen des Jahres 2026 stützen sich noch auf das alte Subcontract Act (Artikel 4 Absatz 2 Nr. 3), weil für Bestellungen vor Inkrafttreten der Änderung das frühere Gesetz gilt. Das Verbot, ungerechtfertigte wirtschaftliche Vorteile zu verlangen, wurde in den Fair Transactions Act übernommen.

Für die gesamte Kategorie „Verlangen ungerechtfertigter wirtschaftlicher Vorteile“ stiegen die an Lieferanten zurückgezahlten Beträge von 189,59 Mio. JPY im Geschäftsjahr 2024 auf 1.280,26 Mio. JPY im Geschäftsjahr 2025. Darin steckt auch anderes Verhalten, etwa unbezahlter Transport oder unbezahltes Verladen. Der Wert zeigt aber, wie schnell die Korrekturmaßnahmen in dieser Kategorie gewachsen sind.

Warum kostenlose Lagerung fortbesteht

Wenn die Regeln so klar sind, warum geht die kostenlose Lagerung weiter? Im Folgenden stehen wahrscheinliche Ursachen, die wir aus den Fällen im offiziellen Material und aus der gängigen Praxis in Lieferketten der Fertigung abgeleitet haben. Statistisch belegt sind sie nicht. Das Muster wirkt weniger wie böse Absicht als wie eine Konstellation, in der niemand entscheiden kann und deshalb nur Zeit vergeht.

1. Ersatzteile. Nach dem Serienende weiß niemand, wann eine Bestellung für ein Reparaturteil kommt, also traut sich keiner zu sagen, das Werkzeug könne weg. Niemand entscheidet, ob eine Form für wenige Teile pro Jahr erhalten bleibt oder ob eine letzte Charge gefertigt und das Werkzeug verschrottet wird, und die Lagerung läuft einfach weiter.

2. Entscheider und Werkzeug sind weit voneinander entfernt. Eigentümer des Werkzeugs oder Freigeber der Verschrottung kann der Endproduktehersteller sein, während das Werkzeug physisch bei einem Tier-2-Bearbeiter steht. Der Tier-1-Teilehersteller dazwischen kann nicht allein entscheiden. In den Leitlinien der JFTC zur Anwendung des Gesetzes steht sogar ein Besteller als Verstoßbeispiel, der die Bitte eines Lieferanten um Verschrottung lange unbeantwortet ließ, weil man „das nicht allein entscheiden könne“.

Abbildung 5: Die Verschrottungsentscheidung liegt oben, das Werkzeug bleibt unten

Ein Teilehersteller in der Mitte gibt Werkzeuge weiter und verwahrt zugleich welche.

EndprodukteherstellerKann Eigentümer des Werkzeugs sein oder die Verschrottung freigeben. Legt die Ersatzteilversorgung fest
Vergibt Teile im Auftrag, überlässt Werkzeuge
Tier-1-TeileherstellerWartet auf Antworten von oben und lässt selbst Werkzeuge bei seinen Bearbeitern stehen
Vergibt Bearbeitung im Auftrag, überlässt Werkzeuge
Tier-2-BearbeiterLagert die Werkzeuge physisch. Last durch Fläche und Pflege wächst weiter

Ob jedes Glied der Kette vom Gesetz erfasst ist, wird getrennt anhand der Kriterien in Abbildung 2 entschieden. Das Warten auf eine Antwort von oben rechtfertigt es nicht, die Zahlung der Lagerkosten nach unten aufzuschieben.

3. Kein Werkzeugregister. Weiß der Besteller nicht, welches Werkzeug seit wann bei welchem Lieferanten steht, kann er nicht einmal ein Gespräch über die Kosten beginnen. Viele Empfehlungen betreffen Tausende Stück, was auf Altlasten über Jahre hindeutet, die niemand aufgeräumt hat.

4. Lieferanten zögern, sich zu melden. Manche Lieferanten schweigen, weil sie fürchten, eine Rechnung für die Lagerung oder die Bitte um Verschrottung schade dem nächsten Auftrag. Im Formen- und Zerspanungsgewerbe konzentriert sich der Umsatz eines Lieferanten mitunter auf einen Kunden, was das Ansprechen zusätzlich erschwert. Dass nach der offiziellen Auslegung auch ohne Rechnung zu zahlen ist, passt zu dieser Realität.

Verschrotten, zurückgeben oder weiter lagern: Über das Schicksal jedes Werkzeugs entscheiden

Ausgangspunkt ist die Entscheidung, was mit jedem Werkzeug geschieht. Es gibt drei Optionen: verschrotten, zurückgeben (der Besteller holt es ab) oder weiter lagern. Jede Option verlangt andere Festlegungen. Auch das offizielle Material sagt, dass der Besteller mit dem Lieferanten besprechen muss, ob das Werkzeug verschrottet, abgeholt oder weiter gelagert wird.

Abbildung 6: Drei Optionen je Werkzeug und was zu vereinbaren ist

Künftige Nutzung und Freigeber klären, dann eine der drei Optionen vereinbaren.

VerschrottenWerkzeug ohne künftige VerwendungWer gibt frei, wer organisiert die Entsorgung, wer zahlt die Entsorgung und wem steht der Schrotterlös zu, wie wird die Entsorgung dokumentiert
Zurückgeben / abholenWerkzeug, das der Besteller zurückhaben willWohin und wann, wer organisiert und zahlt den Versand, wie wird der Zustand bei der Übergabe geprüft
Weiter lagernWerkzeug, das z. B. für Ersatzteile bleibtWarum es bleibt, wo, wie lange, das Lagerentgelt und der Zahlungszeitpunkt, der nächste Überprüfungstermin
Auch die Lagerung bis zur Entscheidung und ihre Kosten gehören zur Besprechung. Der Kernpunkt: Werkzeuge nicht kostenlos stehen lassen, während man auf eine Antwort wartet.

Die Entscheidung hängt von der künftigen Nutzung ab. Können Sie einen konkreten Termin für die nächste Bestellung nennen? Für wie viele Jahre wird Ersatzteilversorgung gebraucht? Ließe sich eine letzte Charge fertigen, als Lagerbestand halten und das Werkzeug freigeben? Der Einkauf kann das nicht allein beantworten. Vertrieb, Service und Konstruktion müssen mitwirken.

Sitzt der Freigeber außerhalb Ihres Unternehmens, vereinbaren Sie, wer nachfragt und bis wann geantwortet werden muss. Gehört das Werkzeug Ihrem Kunden weiter oben in der Kette, klären Sie mit dem lagernden Bearbeiter zweierlei: Ihre Frist für die Rückfrage beim Kunden und wer bis zur Antwort die Lagerkosten trägt.

Auch mit der Entscheidung „bleibt für Ersatzteile“ ist es nicht getan. Halten Sie Grund, Ort, Dauer, Entgelt und nächsten Überprüfungstermin als getrennte Punkte fest. Sonst landet dasselbe Werkzeug einige Jahre später wieder in der Schwebe.

Für Besteller: Sechs Schritte von der Werkzeuginventur bis zur unterschriebenen Vereinbarung

Die sechs Schritte unten sind unsere Zusammenfassung auf Grundlage der offiziellen Erläuterungen. Sie zeigen, wie Einkauf oder Beschaffung eines Bestellers mit Werkzeugen bei japanischen Lieferanten umgehen kann. Sie beschreiben ein allgemeines Vorgehen und garantieren keine Regelkonformität.

Abbildung 7: Sechs Schritte für den Besteller

In drei Phasen: erfassen, vereinbaren, verankern.

Erfassen
01Werkzeugbestand aufnehmenFormen, Vorrichtungen und Anlagen je Lieferant auflisten
02Bestellhistorie und Planung prüfenJe Werkzeug das Datum der letzten Bestellung klären und ob ein nächster Bestelltermin genannt werden kann
Vereinbaren
03Schicksal jedes Werkzeugs festlegenMit dem Lieferanten vereinbaren: verschrotten, zurückgeben oder weiter lagern
04Lagerentgelt vereinbaren und zahlenKostenpositionen und Zeitraum vereinbaren, zahlen ohne auf eine Rechnung zu warten
Verankern
05Schriftlich festhaltenEine schriftliche Vereinbarung zu Lagerentgelt, Zeiträumen und Verfahren für Verschrottung und Rückgabe unterzeichnen
06Jedes Geschäftsjahr überprüfenBestellaktivität prüfen, Lagerentgelt zahlen und das Schicksal jedes Werkzeugs neu entscheiden

Unsere Zusammenfassung als Vorgehen, auf Grundlage des Leitfadens von JFTC und SMEA, der JFTC-FAQ und der Promotion Standards.

Ein Werkzeugregister aufbauen, das beide Seiten abgleichen können

Das Register dient nicht nur der Anlagenbuchhaltung des Bestellers. Es soll mit der eigenen Liste des Lieferanten abgeglichen werden, und wenn beide Seiten dieselben Felder führen, kommt das Gespräch schneller voran. Mindestens sollte es enthalten:

  • Werkzeugnummer, Teilenummer des gefertigten Teils und Werkzeugart (Metallform, Holzmodell, Vorrichtung, Prüflehre usw.)
  • Eigentümer (Sie, der Lieferant, Ihr Kunde oder eine Leasinggesellschaft) und wer die Verschrottung freigibt
  • Der lagernde Lieferant, der Lagerort und die ungefähre Größe oder belegte Fläche
  • Datum der letzten Bestellung und der letzten Nutzung (getrennt führen, da sie auseinanderfallen können)
  • Geplante künftige Nutzung (nächster Bestelltermin, ob für Ersatzteile benötigt)
  • Gesprächshistorie (wann, mit wem, was entschieden wurde) und nächster Überprüfungstermin

Gleichen Sie Bestellhistorie und Planung mit den Produktionsplänen und den Bedarfsdaten für Ersatzteile aus der Produktionsplanung ab. Führen Sie das Register nicht allein im Einkauf, sondern lassen Sie die beteiligten Bereiche es aktualisieren, damit sich der Rückstau nicht wieder aufbaut.

Das Lagerentgelt aus Kostenpositionen und Zeitraum aufbauen

Es gibt keinen amtlichen Satz für Lagerentgelte. Gehen Sie von den Kostenpositionen aus, die die offiziellen Erläuterungen nennen (Gegenwert der Lagermiete, Gebühren für ein externes Lager, Transport, Instandhaltung), fragen Sie den Lieferanten nach seinen tatsächlichen Kosten und verhandeln Sie. Bevor Sie sich auf einen Betrag einigen, klären Sie, welche Werkzeuge erfasst sind, wie lang die Lagerdauer ist und welche Kostenpositionen einfließen.

Hier ein erfundenes Beispiel, wie man das Entgelt aufbauen kann: 120 Werkzeuge bei einem Bearbeiter, 18 Monate ohne Bestellung. Alle Einzelpreise sind Platzhalter zur Veranschaulichung und keine Marktpreise.

Abbildung 8: Aufbau eines Lagerentgelts (erfundenes Beispiel)

120 Werkzeuge, 18 Monate gelagert. Je Kostenposition Menge, Zeitraum und Einzelpreis auflisten.

Kostenposition
Menge, Zeitraum, Platzhalterpreis
Betrag
Lagerfläche
0,5 m² je Werkzeug × 120 Werkzeuge = 60 m². Bei 1.500 JPY je m² und Monat 90.000 JPY pro Monat, für 18 Monate
1.620.000 JPY
Instandhaltung
Korrosionsschutz und Kontrolle einmal im Zeitraum. 2.000 JPY je Werkzeug × 120 Werkzeuge
240.000 JPY
Transport ins Lager
Lagerung in Regalen im Werk des Lieferanten, kein Transport in ein externes Lager
0 JPY
Summe
1.620.000 JPY + 240.000 JPY
1.860.000 JPY

Erfundenes Beispiel. Flächen und Preise sind keine realen Fälle und keine Marktpreise. Die tatsächlichen Beträge hängen von den realen Kosten des Lieferanten und der Vereinbarung der Parteien ab. Wer die Belege aufbewahrt (Lagermiete, Aufzeichnungen der Arbeitsstunden usw.), erleichtert spätere Überprüfungen.

Wie der Zeitraum zu zählen ist und welche Kosten einfließen, kann je Fall unterschiedlich beurteilt werden. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie die weiter unten genannten offiziellen Beratungsstellen oder einen Anwalt, der das Gesetz kennt.

Schriftliche Vereinbarungen und die Promotion Standards

Am 24. Juni 2026 änderte das japanische Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) die Shinko Kijun (Promotion Standards), die auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung beauftragter kleiner und mittlerer Unternehmen ergangen sind. Die Änderung trat am selben Tag in Kraft. Sie besagt, dass beide Seiten sich bemühen sollen, wenn ein Besteller Werkzeuge beim Lieferanten lagern lässt, vorab ausdrücklich Punkte wie die Zahlung von Lagerentgelt zu vereinbaren, zum Beispiel in einem schriftlichen Memorandum.

Die Änderung sagt auch, dass Besteller keine kostenlose Lagerung verlangen sollen, auch nicht in den vier Konstellationen aus Abbildung 1. Lagerentgelt ist entsprechend der Lagerdauer zu zahlen, ob der Lieferant es fordert oder nicht.

Die Promotion Standards sind keine Verbote nach dem Fair Transactions Act. Sie sind allgemeine Maßstäbe, die die Regierung für Besteller und Lieferanten setzt. Sie erfassen einen weiteren Kreis von Geschäften als das Gesetz und geben den zuständigen Ministern eine Grundlage für Anleitung und Beratung.

Wenn Sie Ihre Rahmeneinkaufsverträge oder den Ablauf von der Bestellung über die Wareneingangsprüfung bis zur Zahlung überprüfen, prüfen Sie die Regelungen zur Werkzeuglagerung gleich mit, damit nichts fehlt.

Wenn Sie frühere kostenlose Lagerung finden

Die Inventur kann Werkzeuge zutage fördern, die schon seit Jahren kostenlos lagern. Die JFTC hat erklärt, dass sie in bestimmten Situationen keine Empfehlung ausspricht, zum Beispiel wenn ein Besteller einen Verstoß freiwillig meldet, bevor eine Untersuchung begonnen hat, und bereits Schritte unternommen hat, um dem Lieferanten den Nachteil auszugleichen. Im Geschäftsjahr 2025 gab es 53 solcher freiwilligen Meldungen (die Zahl umfasst auch andere Verstöße als die Werkzeuglagerung).

Wie weit man zurückgeht und wie man abrechnet, ist eine Einzelfallentscheidung. Entscheiden Sie nicht allein intern, sondern arbeiten Sie mit den Beratungsstellen von JFTC oder SMEA und mit Rechtsbeistand.

Für Lieferanten: Die verwahrten Werkzeuge sichtbar machen

Dieser Abschnitt richtet sich an die andere Seite: Sie verwahren Werkzeuge für einen japanischen Kunden oder betreiben eine japanische Tochtergesellschaft oder ein Werk, das das tut. Ein Lieferant kann die tatsächliche Lage in Zahlen zeigen und seine Wünsche schriftlich festhalten. Formenbauer und Zerspanungsbetriebe sind überwiegend kleine und mittlere Unternehmen, und gelagerte Werkzeuge nehmen Fläche weg, die für die Produktion nutzbar wäre. Verschaffen Sie sich zuerst ein vollständiges Bild.

Die verwahrten Werkzeuge auflisten

Listen Sie je Kunde Werkzeugnummer, Teilenummer, Datum der letzten Nutzung, Lagerort und Fläche sowie Zeit- und Kostenaufwand für die Pflege auf. Verwenden Sie dieselben Felder wie im Register des Bestellers oben, dann lassen sich beide Listen leicht vergleichen. Wenn Sie nicht nur die Anzahl, sondern auch Fläche und Arbeitsaufwand zeigen, wird das Gespräch über das Lagerentgelt konkret.

Wünsche schriftlich äußern und Nachweise aufbewahren

Bitten Sie um Verschrottung, Abholung oder – wenn die Lagerung weitergeht – um ein Gespräch über ein Entgelt per E-Mail oder Brief, nicht mündlich. Nennen Sie das betroffene Werkzeug, das Datum der letzten Bestellung, die gewünschte Behandlung und bis wann Sie eine Antwort brauchen. Bewahren Sie das Sendedatum und die Antwort des Kunden unverändert auf.

Dass ein Lieferant um Verschrottung oder Rückgabe gebeten hat, ist einer der im offiziellen Material genannten Umstände. Das bedeutet nicht, dass kostenlose Lagerung in Ordnung wäre, wenn Sie nie gefragt haben: Wie oben dargestellt, ist auch ohne Bitte oder Rechnung zu zahlen.

Antwortet der Kunde nicht, verschrotten Sie die verwahrten Werkzeuge nicht nach eigenem Ermessen. Das kann einen eigenen Streit mit dem Eigentümer auslösen, wenden Sie sich daher zuerst an eine der Stellen unten.

Prüfen, ob Sie auch selbst Besteller sind

Teilehersteller verwahren oft Werkzeuge eines Kunden und lassen zugleich eigene Formen und Vorrichtungen bei Unterlieferanten stehen. Erfüllen Sie die Kriterien für Besteller aus Abbildung 2, tragen Sie gegenüber diesen Unterlieferanten die Pflichten eines Bestellers. Prüfen Sie, ob Sie bei Ihren eigenen Unterlieferanten tun, was Sie von Ihren Kunden erwarten.

Wo es in Japan Hilfe gibt

Stocken die Gespräche mit dem Kunden oder können Sie nicht beurteilen, ob Ihre Lage ein Problem ist, helfen diese öffentlichen Stellen (überwiegend auf Japanisch):

  • Torihiki Kakekomi-dera: ein im Auftrag der SMEA betriebener Beratungsdienst mit 48 Standorten in ganz Japan (bis Dezember 2025 unter dem Namen Shitauke Kakekomi-dera). Er behandelt Fragen zwischen Unternehmen, bietet Beratung durch Anwälte und außergerichtliche Streitbeilegung an. Gebührenfreie Nummer innerhalb Japans: 0120-418-618 (aus dem Ausland möglicherweise nicht erreichbar).
  • JFTC: Beratungsstellen zum Fair Transactions Act und eine Stelle, bei der man vermutete Verstöße melden kann.
  • SMEA und regionale METI-Behörden: Beratung zum Gesetz.

Lieferanten melden Verstöße mitunter an JFTC oder SMEA. Das Gesetz verbietet dem Besteller, deshalb Bestellmengen zu kürzen oder die Geschäftsbeziehung zu beenden (Artikel 5 Absatz 1 Nr. 7). Bereiten Sie vor einer Beratung Ihre Werkzeugliste, die Bestellhistorie und die Unterlagen zum Austausch mit dem Kunden vor.

Checkliste Werkzeugvereinbarung: Eigentum, Lagerung, Verschrottung, Kosten

Ob der Fair Transactions Act auf Ihr Geschäft anwendbar ist oder nicht: Diese Punkte sollten Sie mit jedem japanischen Lieferanten schriftlich regeln. Nutzen Sie die Liste bei der Vergabe neuer Werkzeuge, am Serienende und bei der jährlichen Überprüfung.

Eigentum

  • Wem jedes Werkzeug rechtlich gehört: Ihrem Unternehmen, dem Lieferanten, Ihrem Kunden oder einer Leasinggesellschaft
  • Wie das Werkzeug bezahlt wurde: über eine gesonderte Werkzeugbestellung oder im Stückpreis amortisiert, und ob die Amortisation abgeschlossen ist
  • Ob das Eigentum am Werkzeug gekennzeichnet (Schild oder Plakette) und in den Anlagenverzeichnissen beider Seiten erfasst ist
  • Wer Verschrottung, Übertragung oder Änderung freigeben darf

Lagerung

  • Lagerort (Werk des Lieferanten, externes Lager) und Fläche
  • Was als Lagerdauer gilt: der Zeitraum ohne Bestellungen, und ab welchem Datum
  • Enthaltene Instandhaltung (Korrosionsschutz, Kontrolle) und wie oft
  • Ob Inventur oder Zustandsberichte gesondert bezahlte Leistungen sind
  • Versicherung und Verantwortung bei Beschädigung oder Verlust

Verschrottung und Rückgabe

  • Auslöser für eine Entscheidung über Verschrottung oder Rückgabe (zum Beispiel ein bestimmter Zeitraum ohne Bestellung oder das Ende der Ersatzteilversorgung)
  • Frist, innerhalb der der Eigentümer oder Freigeber eine Anfrage des Lieferanten beantworten muss
  • Wer Entsorgung oder Rückversand organisiert und bezahlt und wem der Schrotterlös zusteht
  • Aufzubewahrende Nachweise: Entsorgungsnachweis, Fotos, Übergabeprotokoll

Kosten und Zahlung

  • Kostenpositionen (Fläche, Instandhaltung, Transport) und wie jede berechnet wird
  • Zahlungszeitpunkt (zum Beispiel einmal pro Geschäftsjahr nach Prüfung der Bestellaktivität) und dass die Zahlung nicht von einer Rechnung abhängt
  • Umgang mit einem bereits zurückliegenden Lagerzeitraum
  • Nächster Überprüfungstermin und wer auf jeder Seite das Register führt

E-Mail-Vorlagen

Passen Sie die Vorlagen an Ihre Lage an. Die Vorlagen sind bewusst auf Englisch, weil die Korrespondenz mit japanischen Lieferanten und Kunden in der Regel auf Englisch läuft. Eine kurze Bitte, die genau aufführt, was Sie brauchen, lässt sich leichter beantworten, besonders für einen Lieferanten, der in seiner Zweitsprache arbeitet. Lassen Sie Ihre Rechtsabteilung jede Formulierung zu Entgelten oder zurückliegenden Zeiträumen prüfen, bevor Sie sie senden.

Besteller an japanischen Lieferanten: Bitte um Werkzeuginventur

Subject: Request: Inventory of our tooling at your plant

Dear [Name],

We are reviewing all tooling (molds, dies, jigs, and gauges) that we have
placed with our suppliers. Could you send us a list of the tooling for
our parts currently at your site, with the following for each item?

1. Tool number and the part number it produces
2. Tool type and location (your plant or an outside warehouse)
3. Approximate size or floor area it occupies
4. Date it was last used for production
5. Any maintenance or inspection you have carried out, and its cost
6. Who owns the tool, if your records show this

Based on the list, we would like to agree with you, item by item,
whether to scrap, return, or keep each tool, and on the storage fee
for any tooling we ask you to keep.

Could you reply by [date]? Please let us know if an Excel template
would help.

Best regards,
[Name]
[Company]

Lieferant an Kunden: Bitte um Entscheidung zur Verschrottung oder Rückgabe

Subject: Request for decision: Stored tooling for [part numbers]

Dear [Name],

We are holding the tooling listed below for your parts. There have been
no orders for these parts since the dates shown.

[Tool number] / [Part number] / last order: [date] / floor area: [m²]

Could you let us know, for each item, whether you would like us to:
(a) scrap it, (b) return it to you, or (c) keep storing it?
If you would like us to keep it, we would like to discuss a storage
fee and the next review date.

We would appreciate your answer by [date]. Until we hear from you, we
will keep the tooling as it is.

Best regards,
[Name]
[Company]

Grenzen dieses Leitfadens

  • Dieser Leitfaden fasst offizielles japanisches Material (JFTC, SMEA, METI) mit dem Stand der jeweiligen Quellen zusammen. Er ist keine Rechtsberatung, und ob ein konkretes Geschäft gegen das Gesetz verstößt, hängt von den Umständen ab.
  • Ob das Gesetz auf einen Besteller außerhalb Japans oder auf ein Geschäft zwischen Ihrer ausländischen Gesellschaft und einem japanischen Lieferanten anwendbar ist, wird hier nicht entschieden. Klären Sie das mit Ihrer Rechtsabteilung oder einer Kanzlei mit Japan-Erfahrung.
  • Die Kriterien in Abbildung 2 gelten nur für die Auftragsfertigung. Andere Geschäftsarten behandelt dieser Leitfaden nicht.
  • Abbildung 8 ist erfunden. Reale Lagerentgelte hängen von den tatsächlichen Kosten des Lieferanten und von Verhandlungen ab.
  • Unsere Zählung für das Geschäftsjahr 2026 ist unvollständig und beruht auf der Liste mit Stand 29. September 2026.
  • Vieles im offiziellen Material liegt nur auf Japanisch vor. Lassen Sie den Originalwortlaut von einer Fachperson bestätigen, bevor Sie sich auf einen bestimmten Punkt stützen. Die deutschen Bezeichnungen für Gesetze und Regelwerke sind unsere Übersetzungen und keine amtlichen Titel.

Zusammenfassung

Die wichtigsten Punkte
  • Wer Werkzeuge beim Lieferanten lagern lässt, ohne dafür zu zahlen, obwohl lange nichts bestellt wurde, kann nach Japans Fair Transactions Act (früher Subcontract Act) „ungerechtfertigte wirtschaftliche Vorteile“ verlangen
  • Die Regel erfasst Holzmodelle, Vorrichtungen, Prüflehren und Anlagen, nicht nur Metallformen. Werkzeuge im Eigentum des Lieferanten werden gleich behandelt, wenn die Verschrottung die Freigabe des Bestellers braucht
  • Nach den offiziellen Erläuterungen ist das Lagerentgelt entsprechend der Lagerdauer zu zahlen, mit oder ohne Rechnung
  • Die JFTC sprach im Geschäftsjahr 2025 26 Empfehlungen mit Werkzeuglagerung aus, und unsere Zählung ihrer Liste mit Stand 29. September 2026 ergibt bisher 9 im Geschäftsjahr 2026
  • Besteller: Bestand aufnehmen, mit Lieferanten vereinbaren, schriftliche Vereinbarung unterzeichnen und jährlich überprüfen. Lieferanten: Werkzeuge auflisten und Wünsche schriftlich äußern

Beginnen Sie damit, die Werkzeuge bei jedem Lieferanten aufzulisten, zu klären, wer die Entsorgung freigeben kann, und das Gespräch darüber zu eröffnen, ob jedes Stück verschrottet, zurückgegeben oder weiter gelagert wird. Ob ein konkretes Geschäft ein Verstoß ist, hängt von den Tatsachen ab. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihre Rechtsabteilung, die Beratungsstellen von JFTC oder SMEA oder einen japanischen Anwalt.

FAQ

Wem gehören die Werkzeuge bei einem japanischen Lieferanten?

Das hängt vom Vertrag und davon ab, wie das Werkzeug bezahlt wurde. Vom Besteller gestellte Werkzeuge sind üblich, wird der Werkzeugpreis aber im Stückpreis amortisiert, bleibt der Lieferant unter Umständen rechtlicher Eigentümer. Nach den Erläuterungen der JFTC können Werkzeuge im Eigentum des Lieferanten für die Lagerung wie Werkzeuge des Bestellers behandelt werden, wenn der Besteller sie kontrolliert, etwa indem er für die Verschrottung seine Freigabe verlangt.

Darf ein Besteller Formen ein Jahr lang kostenlos bei einem japanischen Lieferanten lagern lassen?

Grundsätzlich nicht. „Ein Jahr“ ist der Zeitraum, der in früheren Verstoßfällen vorkam, und keine Freigrenze für kostenlose Lagerung. Die JFTC stellt klar, dass Lagerkosten entsprechend der Lagerdauer zu zahlen sind.

Muss der Besteller zahlen, wenn der Lieferant nie eine Rechnung schickt?

Nach den offiziellen Erläuterungen für vom Gesetz erfasste Geschäfte: ja. Das Lagerentgelt ist entsprechend der Lagerdauer fällig, ob der Lieferant es fordert oder nicht. Beide Seiten können vereinbaren, einmal pro Geschäftsjahr die Bestellaktivität zu prüfen und die Lagerung dieses Jahres in einer Zahlung zu begleichen.

Gilt Japans Subcontract Act für Unternehmen außerhalb Japans?

Das beantwortet dieser Leitfaden für Ihren Fall nicht. Die Erfassung hängt vom Geschäft und von der Größe der Parteien ab, und manche japanische Kanzleien weisen darauf hin, dass ein ausländisches Unternehmen erfasst sein kann, wenn das Geschäft einen wesentlichen Bezug zu Japan hat. Klären Sie das mit Ihrer Rechtsabteilung oder einer Kanzlei mit Japan-Erfahrung.

Was sollte eine Vereinbarung zur Werkzeuglagerung enthalten?

Mindestens: Eigentum und wer die Verschrottung freigibt, Lagerort und Lagerdauer, Instandhaltung, Kostenpositionen des Lagerentgelts und Zahlungszeitpunkt, das Verfahren für Verschrottung und Rückgabe samt Kostentragung und den nächsten Überprüfungstermin. Siehe die Checkliste oben.

Quellen

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Über die Redaktion

MONOSCOPE-RedaktionFOUNDER & EDITOR

Rund zehn Jahre bei einem Anlagenhersteller und einem Anlagenbauunternehmen in Angebot, Konstruktion und Inbetriebnahme von Anlagen tätig, danach Wechsel ins Online-Marketing. Berät heute B2B-Hersteller zu ihren Websites und hilft ihnen, Produkte und Technik verständlich zu erklären. Besitzt die japanischen staatlichen Lizenzen als Energy Manager und als Elektro-Chefingenieur der dritten Klasse.

Betreibt seit 2017 einen Technik-Blog (über 500 Artikel) und einen japanischsprachigen YouTube-Kanal mit rund 20.000 Abonnenten. Jeder Leitfaden entsteht aus der Perspektive der japanischen Werkshalle und wird mit den zitierten Normen abgeglichen.

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